Das bietet eine Vereinsmitgliedschaft

Rechtstipp:

Was vielen Sportlern nicht bewusst ist: Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt auch versicherungsrechtlich viele Vorteile, wenn der Verein selbst Mitglied im Verband ist. Denn Sportler sind bei allen sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen (zum Beispiel eigene oder fremde Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder), die der Verein seinen Mitgliedern während der üblichen Vereinsbetriebs zur Verfügung stellt, versichert.
Gleiches gilt für so genannte „Einzelunternehmungen“ von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung.
Dazu zählen etwa das Sondertraining von Leistungssportlern, aber auch vom Verein ausdrücklich angeordnete gemeinsame Ausfahrten mit dem Rad.
Im Schadensfall muss der Verein bestätigen, dass der Unfall bei einer angeordneten Ausfahrt passiert ist. Weiterhin ist das Vereinmitglied auch bei der Teilname an allen Veranstaltungen versichert, für die der eigene Verein offiziell eine Mannschaft, eine Riege oder Einzelsportler gemeldet hat.
Auch das „Wegerisiko“ ist versichert: Dies gilt sowohl für den Weg zu und von den genannten Wettkämpfen als auch für Fahrten zum und vom Training. Wenn man für die Fahrt zum Wettkampf eine Fahrgemeinschaft bildet, sind auch Fahrten mitversichert, bei denen der direkte Weg verlassen wird. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und reicht bis zur Rückkehr.
Falls man von der Arbeitsstätte direkt zum Training fährt, ist man auch versichert. Eine Unfallversicherung deckt zudem durch einen Sportunfall selbst erlittene Verletzungen ab. Versichert sind also alle Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen oder Brüche. Abweichend zu den Bedingungen der Allgemeinen Unfallversicherung sind auch Bauch- und Unterleibsbrücke versichert, soweit sie bei einer sportlichen Tätigkeit entstanden und sofort nach dem Eintritt gemeldet worden sind. Wichtig bei „Hitzeschlachten“: Auch Gesundheitsschäden und Todesfälle beim Baden und Schwimmen durch Sonnenstich, sonstige Licht-, Temperatur- oder Witterungseinflüsse sind versichert -  auch wenn sie keine Folgen eines Unfalls sind.

Daneben ist das Mitglied bei den oben genannten Aktivitäten auch haftpflichtversichert. Dies betrifft also das Verhältnis zu Dritten, wenn beispielsweise ein Teilnehmer eines Radtraining oder Wettkampfs in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und ein Auto beschädigt oder eine andere Person verletzt.
Vereinsmitglieder haben außerdem eine Rechtsschutzversicherung. Diese gilt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten, aber auch zur Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen, in Arbeits-  und Sozialrechtssachen.
Es werden dabei sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten übernommen. Schließlich ist das Mitglied auch noch krankenversichert. Ansprüche auf Versicherungsleistung bestehen allerdings erst nach Vorleistung anderer Le  Leistungsträger (gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherung etc.).

Artikel aus Triathlon 45 / Mail 2006
Dr. Thorsten Graf (Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Herford)


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