
Das bietet eine Vereinsmitgliedschaft
Rechtstipp:
Was vielen Sportlern nicht
bewusst ist: Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt auch versicherungsrechtlich
viele Vorteile, wenn der Verein selbst Mitglied im Verband ist. Denn Sportler
sind bei allen sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen (zum Beispiel eigene
oder fremde Sportplätze, Sporthallen, Schwimmbäder), die der Verein
seinen Mitgliedern während der üblichen Vereinsbetriebs zur Verfügung
stellt, versichert.
Gleiches gilt für so genannte „Einzelunternehmungen“ von Mitgliedern
in der für sie zuständigen Spezialabteilung.
Dazu zählen etwa das Sondertraining von Leistungssportlern, aber auch vom
Verein ausdrücklich angeordnete gemeinsame Ausfahrten mit dem Rad.
Im Schadensfall muss der Verein bestätigen, dass der Unfall bei einer angeordneten
Ausfahrt passiert ist. Weiterhin ist das Vereinmitglied auch bei der Teilname
an allen Veranstaltungen versichert, für die der eigene Verein offiziell
eine Mannschaft, eine Riege oder Einzelsportler gemeldet hat.
Auch das „Wegerisiko“ ist versichert: Dies gilt sowohl für
den Weg zu und von den genannten Wettkämpfen als auch für Fahrten
zum und vom Training. Wenn man für die Fahrt zum Wettkampf eine Fahrgemeinschaft
bildet, sind auch Fahrten mitversichert, bei denen der direkte Weg verlassen
wird. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und reicht
bis zur Rückkehr.
Falls man von der Arbeitsstätte direkt zum Training fährt, ist man
auch versichert. Eine Unfallversicherung deckt zudem durch einen Sportunfall
selbst erlittene Verletzungen ab. Versichert sind also alle Verrenkungen, Zerrungen
und Zerreißungen oder Brüche. Abweichend zu den Bedingungen der Allgemeinen
Unfallversicherung sind auch Bauch- und Unterleibsbrücke versichert, soweit
sie bei einer sportlichen Tätigkeit entstanden und sofort nach dem Eintritt
gemeldet worden sind. Wichtig bei „Hitzeschlachten“: Auch Gesundheitsschäden
und Todesfälle beim Baden und Schwimmen durch Sonnenstich, sonstige Licht-,
Temperatur- oder Witterungseinflüsse sind versichert - auch wenn
sie keine Folgen eines Unfalls sind.
Daneben ist das Mitglied
bei den oben genannten Aktivitäten auch haftpflichtversichert. Dies betrifft
also das Verhältnis zu Dritten, wenn beispielsweise ein Teilnehmer eines
Radtraining oder Wettkampfs in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und ein
Auto beschädigt oder eine andere Person verletzt.
Vereinsmitglieder haben außerdem eine Rechtsschutzversicherung. Diese
gilt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen erlittener
Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten, aber
auch zur Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeitensachen, in Arbeits-
und Sozialrechtssachen.
Es werden dabei sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
übernommen. Schließlich ist das Mitglied auch noch krankenversichert.
Ansprüche auf Versicherungsleistung bestehen allerdings erst nach Vorleistung
anderer Le Leistungsträger (gesetzliche oder private Kranken- oder
Unfallversicherung etc.).
Artikel aus
Triathlon 45 / Mail 2006
Dr. Thorsten Graf (Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Herford)